Nutzungsbedingungen für Vereine & Stiftungen

1. Geltungsbereich

In diesen Nutzungsbedingungen wird das Rechtsverhältnis zwischen dem gemeinnützigen Verein spendenbuch.ch (nachfolgend als “spendenbuch.ch” bezeichnet) und der gemeinnützigen Organisation (nachfolgend als “Organisation” bezeichnet) geregelt. Diese Bedingungen gelten für alle Organisationen und Projekte, die auf der spendenbuch.ch-Plattform registriert werden, um über deren Anliegen die Öffentlichkeit zu informieren und/oder direkte Spenden für einen Empfänger zu sammeln. Die Gültigkeit anderer Bedingungen der Organisation oder Dritter wird hiermit ausgeschlossen und einer Einbeziehung widersprochen, es sei denn dies wird in diesen Nutzungsbedingung ausdrücklich anders erwähnt. Ergänzend gelten ausschliesslich die AGB von spendenbuch.ch. Diese AGB können auf der Webseite www.spendenbuch.ch/pages/agb eingesehen werden. 

Die Plattform wird von spendenbuch.ch betrieben und kann unter der Adresse www.spendenbuch.ch aufgerufen werden.

Diese Nutzungsbedingungen können bei der Registrierung im Registrierungsformular in elektronischer Form aufgerufen werden. Die Organisation bestätigt im Registrierungsformular über die Nutzungsbedingungen in Kenntnis gesetzt worden zu sein. Mit der Sendung des ausgefüllten Registrierungsformulars der Organisation an spendenbuch.ch, akzeptiert die Organisation diese Nutzungsbedingungen und die AGB auch ohne weitere Bestätigung.

2. Rolle von spendenbuch.ch

spendenbuch.ch verfolgt als gemeinnütziger Verein ausschliesslich gemeinnützige Zwecke und trägt zur Förderung des Gemeinwohls bei.

spendenbuch.ch stellt mit der Webseite www.spendenbuch.ch eine Technologie und damit eine Plattform zur Verfügung, über die Spender und Organisationen Informationen austauschen und sich zusammenfinden können. Wir beschränken uns grundsätzlich darauf die Spender durch die von Organisationen zur Verfügung gestellten Informationen zu informieren als auch Möglichkeiten der direkten Spendenabgabe an die Organisation zu bieten. Potenzielle Spender werden von uns in keiner Weise aktiv zu einer Spende gedrängt. 

Im Falle von Spenden an vorgestellte Organisationen tritt spendenbuch.ch einzig als Technologiebereitsteller auf. Die Spenden werden vom Spender via PayPal immer direkt an das angegebene PayPal-Konto der Organisation gesendet, spendenbuch.ch erhält zu keinem Zeitpunkt die über die Plattform gesendeten Spendengelder. Im Falle von direkten Zahlungen der Spender auf das Bank- bzw. Postkonto einer Organisation aufgrund von Kontoinformationen auf www.spendenbuch.ch, agiert die spendenbuch.ch lediglich als Bereitsteller der Information.

spendenbuch.ch behält sich die Beschränkung oder Abänderung des Internetangebotes vor, insbesondere wenn dies Wartungsarbeiten und/oder der Weiterentwicklung der Plattform dient. Eine solche Beschränkung des Angebotes, insbesondere bei Wartungsarbeiten muss nicht angekündigt werden. spendenbuch.ch haftet nicht für die Funktionalität der Plattform.

3. Zulässige Zwecke

Auf der spendenbuch.ch Plattform dürfen nur Organisationen und Projekte vorgestellt werden, die unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken im Sinne des Gemeinwohls. Folglich dürfen ausschliesslich gemeinnützige Organisationen bei spendenbuch.ch eine Registrierung beantragen. Zu den gemeinnützigen Organisationen in diesem Sinne zählen alle privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich organisierten Vereine, Stiftungen, Kirchen und staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen sowie Nichtregierungsorganisationen, die anerkanntermaßen gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung sind. Ausgeschlossen sind unmittelbar oder mittelbar der Gewinnerzielung dienende oder sonstige gewerbliche Projekte als auch Projekte, die eine sachliche Gegenleistung für eine Spende versprechen oder in Aussicht stellen. Unzulässig sind ebenfalls Projekte, die unmittelbar oder mittelbar der Unterstützung oder der Förderung politischer Parteien dienen.

4. Registrierungsvoraussetzungen

Organisationen und Projekte können auf spendenbuch.ch von natürlichen und juristischen Personen Schweizer Rechts angemeldet werden. Zugelassen sind sowohl im Sinne des Schweizer Steuerrechts steuerbegünstigte als auch nicht steuerbegünstigte Organisationen und Projekte. Die Entscheidung darüber, ob eine Organisation bzw. ein Projekt auf der Plattform freigeschaltet wird oder nicht, obliegt einzig spendenbuch.ch als Betreuer der Plattform und kann nicht beanstandet werden.

Für die Aufnahme der Organisation auf die von spendenbuch.ch betriebene Plattform ist ein Antrag auf Registrierung notwendig. Zu diesem Zweck werden Informationen zu der Organisation im sogenannten Registrierungsformular abgefragt. Die geforderten Angaben sind notwendige Voraussetzungen für die Prüfung der Aufnahme. Nach Abschluss des Registrierungsprozesses ist das Vertragsverhältnis unter Einschluss dieser Nutzungsbedingungen wirksam abgeschlossen. spendenbuch.ch behält sich jedoch unabhängig von der Art der rechtlichen Einordnung der gemeinnützigen Organisation vor, im Einzelfall weitere Nachweise, außerhalb des Registrierungsprozesses, zu fordern. spendenbuch.ch überprüft sodann nach eigenem freien Ermessen, ob eine Aufnahme der Organisation auf die Plattform stattfinden kann. Die Aufnahme hängt insbesondere von dem Nachweis der Gemeinnützigkeit ab. Ein Anspruch auf Aufnahme, Aufnahmeentscheidung oder Begründung der Entscheidung besteht aber auch bei Nachweis der Gemeinnützigkeit nicht.

Im Fall der positiven Entscheidung über die Aufnahme wird die gemeinnützige Organisation per E-Mail darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Registrierung vorgenommen wird oder bereits vorgenommen wurde. spendenbuch.ch kann jedoch bestimmen, dass die endgültige Freischaltung auf der Spenden-Plattform von weiteren Auflagen abhängig ist. Zudem steht das Ausmass, die Form und Gestaltung des Einbezuges der Organisation auf der Plattform und den erweiterten Kommunikationskanälen spendenbuch.ch frei.

4.1. Organisationsträger

Die Anmeldung der Organisation erfolgt von einem von der Organisation autorisierten Repräsentanten. Dieser muss sich selbst auf dem Registrierungsformular namentlich erwähnen. Er bleibt bis zur anderweitigen Mitteilung berechtigt, alle den Auftritt der Organisation auf der spendenbuch.ch Plattform betreffenden Fragen verbindlich zu entscheiden und die erforderlichen Erklärungen gegenüber spendenbuch.ch abzugeben bzw. in Empfang zu nehmen.

4.2. Projektverantwortlicher

Für jedes Projekt einer Organisation ist eine verantwortliche natürliche Person (der/die Projektverantwortliche) zu benennen, die garantiert und sicherstellt, dass die tatsächlichen Angaben über das Projekt und die Beteiligten zutreffend sind und welche die Verantwortung für die Projektberichte trägt. Der Projektverantwortliche muss auf dem Registrierungsformular namentlich erwähnt werden, es sei denn der Projektverantwortliche ist bereits als verantwortliche Person für die Organisation registriert. Im Falle eines Wechsels des Projektverantwortlichen, ist dieser unverzüglich anzuzeigen. Der bisherige Projektverantwortliche bleibt solange auf der Plattform sichtbar, bis ein neuer Projektverantwortlicher benannt/angemeldet ist. Bis zur Benennung/Registrierung eines neuen Projektverantwortlichen trägt der Verantwortliche für die Organisation (4.1.) zugleich die Projektverantwortung.

4.3. Steuerbegünstigte Projekte und Organisationen

Organisationen, die vom Bund als steuerbegünstigt anerkannt werden (steuerbegünstigte Organisationen) haben nach der Registrierung auf Anfrage ihre Steuerbegünstigung gegenüber spendenbuch.ch zu dokumentieren, und zwar entweder durch Vorlage eines aktuellen Freistellungsbescheides oder Nachweis der Gemeinnützigkeit bei per se freigestellten Körperschaften. Jede Änderung dieses Status ist unverzüglich spendenbuch.ch schriftlich mitzuteilen. Die steuerbegünstigte Organisation sichert die Steuerabzugsfähigkeit zu bis zum Zugang der Mitteilung etwaiger Änderungen bei spendenbuch.ch. Bei Nachweis der Gemeinnützigkeit werden Projekte und Organisationen auf der Plattform dementsprechend gekennzeichnet, so dass Geldspenden für diese Projekte und Organisationen steuerlich abgesetzt werden können.

4.4. Nicht steuerbegünstigte Projekte und Organisationen

Organisationen, die in nicht im Sinne des Schweizerischen Steuerrechts als steuerabzugsberechtigt anerkannt werden, können sich ebenfalls bei spendenbuch.ch registrieren, jedoch mit der Beschränkung, dass pro Jahr höchstens Spenden im Wert von total CHF 10000.- über spendenbuch.ch eingeworben werden können.

5. Registrierung
5.1. Einstellen des Organisationsprofils und der Projektbeschreibungen

Die Einstellung eines Organisationsprofils und der entsprechenden Projekte erfolgt auf der Plattform www.spendenbuch.ch und erfordert eine zutreffende, vollständige, realistische und detaillierte Auskunft über das geplante Projekt bzw. die Organisation mit allen auf dem Registrierungsformular geforderten Mindestangaben. Die Organisation verpflichtet sich hierbei, die notwendigen Angaben im Rahmen des Registrierungs- und Aufnahmeprozesses wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Das Organisationsprofil und die Projektbeschreibung sollen zusammen dem Spender einen realistischen Einblick in die Zweckverfolgung, der Mittelverwendung und den Stand der Projektplanung und –realisierung ermöglichen. Alle von der Organisation zur Verfügung gestellten Informationen und Bilder können von spendenbuch.ch in allen angeschlossenen Kommunikationskanälen (Newsletter, Soziale Netzwerke und weiteren) kostenfrei verwendet und verbreitet werden. Die Einstellung erfolgt durch spendenbuch.ch nach erfolgter Zustellung aller verlangter Unterlagen. Die Organisation ist ausdrücklich mit einer Darstellung der an spendenbuch.ch gesendeten Inhalte auf der Plattform von spendenbuch.ch einverstanden. spendenbuch.ch steht der Zeitpunkt, die Auswahl, Form und Gestaltung der Einstellung der Informationen gänzlich frei. spendenbuch.ch versucht nach bestem Wissen und Gewissen die Daten vom Registrierungsformular und eventuelle weitere Angaben korrekt auf die Plattform zu übertragen, übernimmt aber keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Das Slide für die Slideshow auf der Startseite wird in Absprache und auf Anfragen von der Organisation erstellt. Für die Registrierung aller Projekten ist vorerst eine Organisation zu registrieren. Die maximale Anzahl von Projekten, die eine Organisation pro Jahr einstellen darf, kann von spendenbuch.ch begrenzt werden. spendenbuch.ch steht es frei, ergänzend respektive zusätzlich kostenlose oder gebührenpflichtige Dienstleistungen für Organisationen anzubieten und informiert über deren Leistungsumfang und allfälligen Kosten an passender Stelle jeweils klar und transparent.

5.2. Ändern des Organisationsprofils oder der Projektbeschreibungen

Ist das Organisationsprofil und die Projektbeschreibung veröffentlicht, sind spätere Änderungen innerhalb der nächsten 12 Monate nach Zustellung aller Unterlagen nur möglich, wenn diese für die Charakteristik der Organisation oder der Projekte entscheidend sind und wichtige Zusatzinformationen für den Spender liefern. Für notwendige Anpassungen nach diesem Zeitpunkt gilt insbesondere Ziffer 7. Sollten Änderungen am Projekt von spendenbuch.ch akzeptiert werden, so befreit dies die Organisation nicht, vorher eingegangene Spenden für die damals genannten und beschriebenen Zwecke einzusetzen. Vollendete, abgeschlossene Projekte werden nach deren Ablauf des angegebenen Enddatums ersatzlos gelöscht.

Die in diesen Nutzungsbedingungen normierten Mitteilungspflichten gelten für alle das Vertragsverhältnis betreffenden Tatsachen und Inhalte, insbesondere auch für wesentliche Änderungen der Organisationsstrukturen sowie für jede erfolgte oder sich abzeichnende Änderung oder Gefährdung der Anerkennung der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit der Organisation. spendenbuch.ch steht ein Auskunftsanspruch gegenüber der Organisation dergestalt zu, dass die Organisation auf Anfrage von spendenbuch.ch über alle Inhalte gemäss den in diesen Nutzungsbedingungen normierten Mitteilungspflichten binnen einer Woche schriftliche Auskunft erteilen muss.

5.3. Projektberichte

Der Projektverantwortliche stellt sicher, dass regelmäßige und zeitnahe Projektinformationen auf der spendenbuch.ch-Plattform bzw. deren weiteren Kommunikationskanälen wahrheitsgemäß über den Verlauf und die Erfüllung des eingestellten Projekts sowie die Verwendung der Mittel verlässlich Auskunft geben. Projektberichte sind eine Möglichkeit für die Organisation auf laufende Projekte aufmerksam zu machen und potenzielle Spender anzusprechen. Projektberichte sind auf Anfrage in Form von Blogbeiträgen, hochgeladenen Fotos, Dokumenten und/oder Videos auf der Projektseite zur Verfügung zu stellen, um die Spender rechtmässig zu informieren. Der Projektverantwortliche kann auch von sich aus spendenbuch.ch Informationen zum Projektverlauf zukommen lassen. spendenbuch.ch steht es jederzeit frei, ob, wie und wo die zugestellten Informationen und Projektberichte veröffentlicht werden und zahlt der Organisation zu keinem Zeitpunkt eine Vergütung für seine Leistungen. 

5.4. Nachrichten, Veranstaltungshinweise und Stellenangebote

Jede bei spendenbuch.ch angemeldete und akzeptierte Organisation kann über das Stellenformular (http://www.spendenbuch.ch/pages/stellenformular) bzw. Nachrichtenformular (http://www.spendenbuch.ch/pages/nachrichtenformular) pro Jahr kostenlos eine begrenzte Anzahl von Stellenangeboten, Veranstaltungshinweisen und Nachrichten zur Veröffentlichung an spendenbuch.ch senden. Die Organisation gibt mit dem Absenden des entsprechenden Formulars spendenbuch.ch jegliche Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungs- sowie anderweitige Rechte, die zur Veröffentlichung des entsprechenden Stellenangebotes, Veranstaltungshinweis oder der Nachricht in den Kommunikationskanälen von spendenbuch.ch (inkl. Facebook und Twitter) notwendig sind. spendenbuch.ch kann Stellenangebote, Veranstaltungshinweise und Nachrichten sinngemäss anpassen und verändern, sowie deren Veröffentlichung ohne Nennung eines Grundes verweigern oder bereits veröffentlichte Informationen zu einem späteren Zeitpunkt ersatzlos löschen. Es ist verboten über die Formulare Informationen an spendenbuch.ch zu senden, die eine Organisation betreffen, welcher der Sender der Information nicht angehört. spendenbuch.ch haftet nicht für falsch eingestellte oder fehlerhaft übermittelte oder eingestellte Informationen.
Gibt die angemeldete Organisation spendenbuch.ch mittels Formular oder E-Mail das Recht, Nachrichten aus deren Newsletter und/oder Stellenangebote direkt von deren Stellenwebseite über die Kanäle von spendenbuch.ch (Blog, Facebook, Twitter, u.a.) zu teilen, so hat spendenbuch.ch das entsprechende Nutzungs- und Publikationsrecht dieser Inhalte. Die Organisation bestätigt damit über die entsprechenden Rechte zu verfügen, diese Inhalte über Drittparteien zu veröffentlichen und hält spendenbuch.ch von allfälligen Ansprüchen Dritter frei. Die Auswahl und Darstellung der von spendenbuch.ch geteilten Inhalte obliegt einzig spendenbuch.ch. spendenbuch.ch kann diese Inhalte zudem sinngemäss leicht anpassen und gegebenenfalls gemachte Veröffentlichungen auch wieder rückgängig machen, auch auf Anfrage der betroffenen Organisation.

5.5. Füllerinserate

Die Organisation hat die Möglichkeit, über spendenbuch.ch ihre Füllerinserate den Nutzern von spendenbuch.ch respektive Verlagen und Medienhäuser zum Download zur Verfügung zu stellen. Die Organisation erhält jeweils zeitgleich eine automatische Download-Bestätigung mit dem eingetragenen Namen und der angegebenen E-Mail Adresse des Nutzers alsbald der Nutzer sich die Füllerinserate herunterlädt. Die persönlichen Angaben des Nutzers sind von der Organisation vertraulich zu nutzen und dürfen nicht für Werbezwecke missbraucht oder an Dritte weitergegeben werden.

Die Füllerinserate werden spendenbuch.ch zur sinngemässen Nutzung von der Organisation zur Verfügung gestellt. Die Organisation bestätigt mit dem entsprechenden Auftrag, dass spendenbuch.ch das Nutzungs- und Publikationsrecht der Füllerinserate übertragen wird und dass die Inhalte frei von Ansprüchen Dritter sind. Die Darstellung der Zurverfügungstellung als auch die Bewerbung der Füllerinserate obliegt einzig spendenbuch.ch. Die Organisation kann spendenbuch.ch einmal jährlich damit beauftragen, die Füllerinserate vollständig mit neuen zu ersetzen, beispielsweise beim Wechsel einer Kampagne.

5.6. Stiftungsrats- und Vorstandsmandate ausschreiben

Organisationen haben die Möglichkeit über ein Antragsformular Stiftungsrats- und Vorstandsmandate über spendenbuch.ch auszuschreiben. Die Organisation gibt spendenbuch.ch das Recht alle hierfür zur Verfügung gestellten Informationen, Bilder und Logos zu nutzen und zu veröffentlichen. Die Organisation kann hierbei selbst entscheiden, ob die Ausschreibung öffentlich publiziert werden soll oder einzig auf einer Webseite, deren Link nur andere Organisation und Personen vom Interessentenportal erhalten und die weder auf spendenbuch.ch noch in Suchmaschinen verlinkt wird. spendenbuch.ch meldet sich bei der Organisation nach Publikation der Ausschreibung und nimmt Anpassungen und/oder Löschungen innert nützlicher Frist vor. Die Organisation hat jeweils selbständig auf alle Kontaktanfragen von interessierten Personen zu antworten. spendenbuch.ch ist nicht in die Stellenbesetzung involviert und führt keine Bewerbungsgespräche durch. spendenbuch.ch erhält von der Organisation für die Dienstleistung eine vereinbarte Jahresgebühr. Sonderabsprachen sind möglich, bedürfen jedoch der Schriftlichkeit per E-Mail oder Post. Die Dienstleistung kann von der Organisation jederzeit ohne Angabe von Gründen einfach per E-Mail an spendenbuch.ch gekündigt werden. Sofern die Dienstleistung von der Organisation nicht vor Beginn der neuen Jahresperiode gekündigt wird, verlängert sich diese in jedem Falle um ein weiteres Jahr zur vereinbarten Jahresgebühr. Es werden zu keiner Zeit, auch nicht im Erfolgsfall, Vermittlungsgebühren von spendenbuch.ch erhoben.

5.7. Bewerberprofil aufschalten

Privatpersonen haben die Möglichkeit über ein Antragsformular ein Inserat zum Finden eines Stiftungsrats- und Vorstandsmandates über spendenbuch.ch auszuschreiben. Die Person gibt spendenbuch.ch das Recht alle hierfür zur Verfügung gestellten Informationen, Bilder und Logos auf dem dafür vorgesehenen Interessentenportal zu nutzen und zu veröffentlichen. spendenbuch.ch versendet den Link zum Interessentenportal nur an angemeldete Organisationen und anderen Interessenten und verlinkt das Interessentenportal nicht öffentlich auf spendenbuch.ch und auch nicht in Suchmaschinen. spendenbuch.ch meldet sich bei der Person nach Publikation des Inserates und nimmt Anpassungen und/oder Löschungen innert nützlicher Frist vor. Die Person hat jeweils selbständig auf alle Kontaktanfragen von interessierten Organisationen zu antworten. spendenbuch.ch ist nicht in die Stellenbesetzung involviert und führt keine Bewerbungsgespräche durch. Es werden zu keiner Zeit, auch nicht im Erfolgsfall, Vermittlungsgebühren von spendenbuch.ch erhoben. Derzeit ist diese Dienstleistung für Privatpersonen vollständig kostenlos und es werden keine Jahresgebühren erhoben. spendenbuch.ch kann aber in Zukunft von der Person für die Dienstleistung nach Vereinbarung und gegenseitiger Zustimmung eine vereinbarte Jahresgebühr verlangen. Sonderabsprachen sind möglich, bedürfen jedoch der Schriftlichkeit per E-Mail oder Post. Sollten Jahresgebühren verlangt werden, so kann die Dienstleistung von der Person jederzeit ohne Angabe von Gründen einfach per E-Mail an spendenbuch.ch gekündigt werden. Sofern die Dienstleistung von der Person nicht vor Beginn der neuen Jahresperiode gekündigt wird, verlängert sich diese in jedem Falle um ein weiteres Jahr zur vereinbarten Jahresgebühr.

5.8. Verwendung von Spenden

Spenden dürfen nur gemäß dem in dem Organisationsprofil und der Projektbeschreibung angegebenen Verwendungszweck verwendet werden. Unwesentliche Abweichungen, beispielsweise hinsichtlich der Qualität oder Quantität zu beschaffender Gegenstände oder geringe Preisdifferenzen sind zulässig, sofern diese unverzüglich und transparent in den Projektberichten aufgeführt sind. Als unwesentliche Abweichung gilt regelmäßig eine Differenz von weniger als zehn Prozent. Für alle Projekte wird von der Organisation ein spezifisches Bank- oder Postkonto oder ein spezifischer Rechnungsvermerk gewählt, sodass direkte Zahlungen der Spender an den Spendenempfänger richtiggehend zugeordnet werden können. Spenden direkt an Projekte muss der Projektverantwortliche an einen Bedarf dieses Projektes weiterleiten und sicherstellen, dass damit der gesamte Spendenbetrag zweckbestimmt eingesetzt wird. Sendet der Spender eine Spende allgemein an die Organisation und nicht für ein bestimmtes Projekt, so kann diese Spende von der Organisation zweckmässig frei verwendet werden, folglich kann der Organisationsträger bei Spenden an seine Organisation entscheiden, auf welches Projekt und welchen Projektbedarf seiner Organisation er die Spende zur Auszahlung weiterleitet oder ob er die Spende für andere Zwecke der Organisation verwendet. Es gelten auch hier die Auszahlungsbedingungen gem. Ziffer 8. 

6. Projektstörungen

Projektstörung ist jede wesentliche Abweichung bei der tatsächlichen Durchführung des Projektes gegenüber der Projektbeschreibung durch welche die Befolgung des Projektplanes oder die Erreichung des in der Projektbeschreibung genannten Projektziels gefährdet wird. Projektstörungen sind insbesondere nachträgliche Änderungen der erforderlichen Gesamtsumme eines Bedarfs, nicht nur unwesentliche Überschreitungen des Zeitplans und jede Änderung der mit Spendenmitteln zu erwerbenden Waren oder Leistungen oder des Verwendungszweckes.

Projektstörungen sind unverzüglich spendenbuch.ch in Form eines Projektberichts (Blogbeitrag) unter konkreter Angabe der zu erwartenden Auswirkungen mitzuteilen.

6.1. Projektabbruch und Rückzahlung

Ist das Erreichen des Projektziels nicht mehr möglich oder besteht hierfür die ernsthafte Gefahr, so hat der Verantwortliche das Projekt abzubrechen, hierüber spendenbuch.ch umgehend zu informieren und dies entsprechend auf der Plattform zu kommunizieren. Es ist zudem von der Organisation anzugeben für welchen Zweck die bisher eingegangenen Projektspenden nun verwendet werden oder ob diese bereits in das abgebrochene Projekt investiert wurden. In letzterem Falle hat die Organisation zu informieren, welche Zwischenziele des Projektzweckes mit den eingegangenen Spenden erreicht werden konnten. Darüber hinaus ist spendenbuch.ch jederzeit dazu berechtigt, ein Projekt nicht weiter anzuzeigen oder eine Sperrung des Projektverantwortlichen/der Organisation vorzunehmen.

In folgenden Fällen besteht ein Anspruch auf Zahlung gesamtschuldnerisch gegen den Projektverantwortlichen und etwaige Empfänger von Spenden in Höhe des bereits ausgezahlten Betrages:
- grundloser Projektabbruch
- schwerer Verstoß gegen die Einstellbedingungen
- die Zahlung hat ohne Abzug von Kosten auf dasselbe Konto zugunsten desselben Kontoinhabers zu erfolgen, von dem die Auszahlung erfolgt ist

Als schwerer Verstoß gegen die Einstellbedingungen gelten insbesondere (weitere straf- oder zivilgerichtliche Folgen bleiben hiervon unberührt):
- falsche Angaben zu beteiligten Personen oder wesentlichen Eigenschaften des Projektes
- schwere oder fortgesetzte Verletzung der Projektberichtspflicht
- Verwendung von Spenden für andere Zwecke 

7. Gebühren, Rechnungsstellung, Vertragsdauer, Kündigung, Sperrung

Die vorgestellte Organisation hat spendenbuch.ch einen festgelegten und im Anmeldeverfahren kommunizierten jährlichen Unkostenbeitrag zu leisten. Der Unkostenbeitrag wird von spendenbuch.ch auschliesslich zur Erhaltung, Betreuung, Kommunikation und Weiterentwicklung der Plattform genutzt. Innerhalb der ersten zwei Monate nach der Anmeldung erhält die Organisation von spendenbuch.ch hierzu per E-Mail als pdf eine innert 30 Tagen zahlbare Rechnung zugestellt.

Der Vertragsbeginn bzw. das laufende Vertragsjahr setzt ein, alsbald spendenbuch.ch die Informationen der Organisation auf der Plattform öffentlich zugänglich gemacht, die Spendenfunktion erstellt und die Organisation hierüber informiert hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn bis spätestens einen Monat vor Ablauf des laufenden Mitgliedsjahres keine schriftliche Kündigung an den Betreiber erfolgt. Vor oder bis zu 45 Tage nach Ablauf des Vertragsjahres erhält die Organisation erneut eine Zahlungsaufforderung mit Rechnung für die kommende respektive angebrochene Rechnungsperiode. Wird die Rechnung von der Organisation nicht innerhalb 30 Tagen beglichen, so kann spendenbuch.ch die Informationen und die Spendenfunktion der Organisation auf der Plattform nicht mehr öffentlich anzeigen und erst wieder nach Zahlungseingang freischalten. Wird die Rechnung zeitgemäss beglichen, so profitiert die Organisation ohne Unterbruch ein weiteres Jahr von den beschriebenen Leistungen. Das neue Vertragsjahr beginnt unmittelbar nach Ende des letzten Vertragsjahres, auch wenn die Rechnung und deren Begleichung später erfolgt.

Bietet spendenbuch.ch weitere Dienstleistungen an, die auf Basis einer Jahresgebühr bezahlt werden, so gelten ebenso die oben genannten Bedingungen und Fristen. Das entsprechende Vertragsjahr beginnt jeweils ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Dienstleistung respektive der öffentlichen Aufschaltungs des Angebotes und verlängert sich automatisch, sofern die Dienstleistung nicht bis 30 Tage vor Beginn des neuen Vertragsjahres schriftlich gekündigt worden ist, ein E-Mail ist hierzu ausreichend.

Diese Nutzungsbedingungen gelten auf unbestimmte Zeit.

Die Kooperation kann von der Organisation jederzeit durch eine Mitteilung in Textform auch vor Ablauf des laufenden Vertragsjahres auf die Erklärung folgenden Monats beendet werden. Der Jahresbeitrag wird in diesem Falle nicht rückerstattet. Die Nutzungsbedingungen gelten vollständig bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Kündigungsfrist. Die Organisation ist aber auch im Nachhinein dazu verpflichtet, bei allen zuvor eingestellten Projekten, die bereits Spendengelder dank spendenbuch.ch erhalten haben, umfassend über den aktuellen Projektstand als auch später über den Projektabschluss Auskunft zu geben, damit die Spender als auch die Öffentlichkeit entsprechend informiert werden können. Auch im übrigen können alle Projekte und Organisationen sowie eingestellte Inhalte auch nach der Kündigung/Abmeldung aus Transparenzgründen auf der Plattform und den angeschlossenen Kommunikationskanälen sichtbar bleiben, damit die Verwendung von Spendengeldern nachverfolgt werden kann.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Als wichtiger Grund für eine Kündigung durch spendenbuch.ch sind insbesondere schwere Verstöße gegen die Einstellbedingungen anzusehen (siehe insbesondere Ziffer 6.1.). spendenbuch.ch ist trotz Registrierung und Freischaltung der Organisation auf der Plattform folglich auch während des Vertragsverhältnisses berechtigt, die Sperrung der Organisation auf der Plattform dergestalt vorzunehmen, dass die Inhalte der Organisation oder Teile davon nicht mehr auf der Plattform sichtbar sind. Für die Sperrung von Inhalten auf der spendenbuch.ch-Plattform durch spendenbuch.ch gilt insbesondere Ziffer 6 der Nutzungsbedingungen entsprechend für Organisationsprofile wie auch Projektbeschreibungen und -berichte. Die Berechtigung zur Sperrung kann insbesondere dann erfolgen, wenn unwahre Angaben gemacht worden sind, Anhaltspunkte für eine Verletzung von Gesetzen oder (Schutz-)Rechten Dritter durch die Angaben über die Organisation auf der Plattform gegeben sind oder gegeben sein könnten, eine sonstige Gefahr der Inanspruchnahme von spendenbuch.ch besteht oder durch die weitere Zusammenarbeit mit der gemeinnützigen Organisation ein Ansehens- und Imageverlust oder der Verlust der Anerkennung von spendenbuch.ch hervorgerufen werden könnte.

8. Spendenempfang

Der Spender hat a) einerseits die Möglichkeit direkt an das auf dem Organisationsprofil bzw. der Projektbeschreibung angegebene Bank- bzw. Postkonto Spenden zu senden oder b) andererseits anhand der Online-Zahlungsmöglichkeiten (PayPal u.a.) von spendenbuch.ch direkt an das entsprechende Online-Konto der Organisation zu spenden. Der Organisation steht es frei, welche der von spendenbuch.ch angeboteten Zahlungsmöglichkeiten zur Spendenabgabe dem Spender angeboten werden soll. In beiden Fällen ist die Organisation dazu verpflichtet, die eingegangene Spende des Spenders zweckmässig innert sinnvoller Frist zu verwenden und den Spender wie jeden anderen Spender zu behandeln, das heisst auch Spendenbescheinigungen auszustellen, falls dies bei der Organisation üblich ist. spendenbuch.ch übernimmt gegenüber dem Spender keinerlei Pflicht und Haftung, dass die Spenden zweckmässig eingesetzt werden. Die Organisation hat spendenbuch.ch mit all jenen Daten zu versorgen, welche für die Erstellung der ausgewählten Zahlungsfunktion notwendig sind. Wird die Online-Zahlungsfunktion zur Spendenabgabe genutzt, so sind die Abzüge seitens PayPal (üblicherweise 3.4% plus CHF 0.55.-, Änderungen vorbehalten) durch die Organisation zu tragen. Auch andere allfällige Bank-, Post- oder Transaktionsgebühren sind von der begünstigten Organisation zu tragen.

spendenbuch.ch empfängt selbst keine Spenden und hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Spendengelder, welcher ein Spender an die Organisation sendet. Alle Transaktionen finden ausschliesslich zwischen dem Spender und der Organisation statt.

9. Darstellung der Organisation auf spendenbuch.ch

Für erfolgreich registrierte Organisationen wird von spendenbuch.ch auf der Plattform ein eigenes Organisationsprofil bzw. Projektseiten erstellt, um die Organisation und ihre Projekte darzustellen. Die genauen Möglichkeiten ergeben sich aus der Funktionalität der spendenbuch.ch-Plattform. Für Inhalte, die eine Organisation der spendenbuch.ch-Plattform zukommen lässt, gilt Ziffer 4 entsprechend. Insbesondere ist spendenbuch.ch berechtigt, den Bedingungen widersprechende Inhalte nicht zu veröffentlichen oder zu entfernen und die Organisation ist insbesondere verpflichtet, vor der konkreten Teilnahme und dem Zustellen von Inhalten sicherzustellen, dass ihr zurechenbares Verhalten oder ihr zurechenbare Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstossen (z.B. Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutz- oder Jugendschutzrecht); sie verpflichtet sich insbesondere auch, vor dem Zustellen von Texten, Bildern oder anderen Inhalten an spendenbuch.ch die gesetzlich erforderlichen Einwilligungen der Beteiligten/Betroffenen/Berechtigten, beispielsweise der Fotografen oder der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen, auch soweit es sich um ihre eigenen Verantwortlichen oder Repräsentanten handelt; die Organisation stellt spendenbuch.ch von etwaigen Ansprüchen Dritter, die aus einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen folgen, frei. Unzulässige Inhalte sind alle Formen von Produktwerbung oder die Einzelansprache von anderen Nutzern zum Zwecke des Produktabsatzes.

10. Nutzungsrechte, Urheberrechte, Kennzeichenrechte

Sofern die Organisation eigene Kennzeichen, bspw. Logos, an spendenbuch.ch sendet, ist damit das zeitlich unbegrenzte und unwiderrufliche Recht zur bestimmungsgemäßen Verwendung aller zugestellten Materialien auf der Plattform von spendenbuch.ch und angeschlossenen Kommunikationskanälen wie Blog, Sozialen Netzwerken und Newsletter verbunden. Die Organisation räumt spendenbuch.ch somit das uneingeschränkte, nicht exklusive Recht ein, ihre Marken, Bilder, Logos und Kennzeichen aller Art gebühren- und kostenfrei für die Zwecke von spendenbuch.ch auf der entsprechenden Plattform und erweiterten Kommunikationskanälen zu nutzen.

Die Organisation als auch spendenbuch.ch sind während der Dauer der Zusammenarbeit dazu berechtigt, jeweils auf der eigenen Internetseite unter Nennung des Namens des Kooperationspartners und unter Verwendung von unveränderten Kennzeichen und Links auf die Tatsache der Kooperation hinzuweisen. Die Verlinkung kann auch in reiner Textform erfolgen. Die Verlinkung ist von der Organisation unverzüglich zu entfernen, sofern spendenbuch.ch dies verlangt.

spendenbuch.ch ist außerdem berechtigt, auf die Kooperation unter Verwendung des Organisationsnamens sowie der Kennzeichens allgemein und zur Verfügung gestellten Inhalten, insbesondere in Print, Rundfunk oder Internet hinzuweisen. Dieses Recht kann von der Organisation durch Weisungen im Einzelfall ausgestaltet werden.

11. Datenschutz

Spenderdaten von Spendern, welche die Speicherung der Daten, die bei einer direkten Spendenabgabe an die gewünschte Organisation auch für spendenbuch.ch ersichtlich sind (namentlich Namen, E-Mail-Adresse, Spendenbetrag und begünstigte Organisation), stillschweigend akzeptiert haben, können von spendenbuch.ch gespeichert und archiviert werden. Die erhaltenen Daten werden von spendenbuch.ch jedoch niemals an Dritte verkauft oder verliehen.

Die begünstigte Organisation erhält zudem auch die vom Spender eingegebenen Adressdaten seines PayPal-Kontos, mit dem er die Zahlung gesendet hat. Diese Daten sind von der begünstigten Organisation vertraulich zu behandeln.

Sensible Bank- bzw. Kreditkartendaten werden in keinem Fall für spendenbuch.ch und die begünstigte Organisation ersichtlich und daher auch nicht durch jene gespeichert oder weitergeleitet.

Die Organisation erklärt sich mit der Speicherung und Veröffentlichung der von Ihnen auf spendenbuch.ch angegebenen Daten der Kontaktaufnahme durch spendenbuch.ch und allfälliger Kontaktaufnahme durch spendenbuch.ch und deren Nutzer und deren Nutzer als einverstanden.

12. Haftung

Die Organisation haftet gegenüber spendenbuch.ch für diejenigen materiellen und immateriellen Schäden, einschließlich der Kosten der aktiven oder passiven Rechtsverfolgung, die spendenbuch.ch dadurch entstehen, dass die direkt an die Organisation über spendenbuch.ch geleiteten Spenden nicht oder nicht vollständig für die aufgeführten gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke verwendet werden.

Eine Haftung der Organisation tritt auch ein, wenn die Organisation falsche oder unvollständige Angaben, insbesondere in Bezug auf die Gemeinnützigkeit, gemacht hat oder ihren Mitteilungspflichten nicht nachgekommen ist, wenn durch die mitgeteilten und eingestellten Angaben auf der Plattform oder die von der Plattform aus verlinkten Inhalte auf andere Webseiten Rechte Dritter oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt werden sowie wenn die Organisation allein oder kollusiv mit Dritten (z.B. mit Nutzern) zur Erlangung eines Vorteils für sich oder für einen Dritten oder zur Schädigung von spendenbuch.ch oder der Plattform handelt bzw. zusammenwirkt.

Die Organisation stellt hiermit spendenbuch.ch von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei, soweit spendenbuch.ch im Zusammenhang mit der Darstellung und Veröffentlichung der mitgeteilten Angaben der gemeinnützigen Organisation auf der Plattform keine eigene grobe Fahrlässigkeit oder kein eigener Vorsatz nachgewiesen werden kann. Hiervon bleiben weitergehende gesetzliche Haftungserleichterungen zugunsten von spendenbuch.ch unberührt. Die Kosten der aktiven und passiven Rechtsverfolgung hat die Organisation zu tragen.

spendenbuch.ch haftet nicht, wenn die Plattform während notwendiger technischer Wartungs- und Gestaltungsarbeiten des Systems oder der Webseite nicht oder nicht vollständig aktiviert ist oder wenn Unterbrechungen für Offline-Sicherungen jeweils im angemessenen Rahmen sowie Unterbrechungen aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Notfallmassnahmen, Unterbindung eines Virenausbruchs etc.) oder unvorhergesehenen Eingriffen eines Dritten (z.B. Hacking oder Phishing) notwendig werden.

Im Übrigen haftet spendenbuch.ch nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Fehlerhafte Angaben auf der Plattform fallen nicht unter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Schadensersatzansprüche gegen spendenbuch.ch sind auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden begrenzt.

13. Änderungen der Nutzungsbedingungen

Nur spendenbuch.ch hat das Recht diese Nutzungsbedingungen oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. spendenbuch.ch ist bei Weiterverwendung dieser Nutzungsbedingungen dazu berechtigt, diese jederzeit kommentarlos zu ändern und zu ergänzen bzw. für andere Organisationen neue Versionen dieser Nutzungsbedingungen zu erstellen, ohne dass die Organisation informiert werden muss, sofern diese nicht in entscheidendem Masse davon betroffen ist.

Werden diese Nutzungsbedingungen geändert oder ergänzt und betrifft dies die Organisation in entscheidendem Masse, werden die Nutzungsbedingungen in der geänderten oder ergänzten Fassung der Organisation per E-Mail oder als Link übermittelt und gelten in dieser Fassung als zwischen den Parteien vereinbart, sofern die Organisation nicht binnen zwei Wochen nach Erhalt der E-Mail widerspricht. Der Widerspruch gegen die geänderte oder ergänzte Fassung der Nutzungsbedingungen hat die Wirkung einer ordentlichen Kündigung im Sinne der Ziffer 7. Bis zum Eintritt der Wirkung der Kündigung gelten die Nutzungsbedingungen in der Fassung vor der Änderung oder Ergänzung. spendenbuch.ch ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, nach erfolgtem Widerspruch gegen die geänderte oder ergänzte Fassung der Nutzungsbedingungen das Vertragsverhältnis unter den Nutzungsbedingungen in der Fassung vor der Änderung oder Ergänzung fortzuführen. Hierüber wird die Organisation gesondert informiert. spendenbuch.ch hat zu jeder Zeit das Recht ihren Namen, die Zieladresse als auch die Geschäftsform zu ändern ohne dass dies diese Nutzungsbedingungen tangiert. Diese Nutzungsbedingungen gelten folglich weiterhin. Die entsprechenden Änderungen müssen der Organisation aber innert vier Wochen mitgeteilt werden.

Sollte spendenbuch.ch neue, kostenpflichtige Leistungen einführen oder bestehende Leistungen für die Organisation kostenpflichtig werden, so kann dies auch in separaten Zusatzbedingungen zwischen spendenbuch.ch und der Organisation geregelt werden. Diese Nutzungsbedingungen gelten, sofern nicht anders in den Zusatzbedingungen erwähnt, weiterhin.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich Schweizer Recht. Einziger Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Bern, Schweiz.

15. Schlussbestimmungen

Jegliche Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen (sieben Vertragsseiten) bedürfen der (elektronischen) Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Aufhebung des Vertragsverhältnisses.

Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen sind sich die Parteien darüber einig, dass an deren Stelle eine Regelung tritt, die dem gewollten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall, dass diese Nutzungsbedingungen eine tatsächliche Regelungslücke enthalten sollten.

Die Überschriften der Nutzungsbestimmungen haben nur deklaratorische Funktion.

 

Stand: 21.10.2021