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Mitgliederversammlung & Vorstand

 

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ im Verein. Was bedeutet das konkret für die Arbeit im Vorstand? Wer bestimmt über wen? Die Mitgliederversammlung setzt die Statuten samt Zieldefinition und Be­stimmung der genaueren Organisations­form fest. Als oberstes Organ kann die Vereinsversammlung zudem die Mitglieder des Vorstands wählen oder abberufen. Die Vereinsversammlung ist also die Legislative (gesetzgebende) und der Vorstand die Exekutive (gesetzausführende Instanz). Die Mitgliederversammlung kann den Vor­stand für die Amtsführungs entlasten (Decharge erteilen) – oder auch nicht. Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig, d.h. er erstellt einen Jahresbericht und erläutert in der Versammlung die Jahresrechnung.

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