Steuerbefreiung für Vereine - spendenbuch.ch Academy

 

Steuerbefreiung für Vereine

Gemeinnützige Vereine, Vereine mit öffentlichem Zweck resp. mit Kultuszweck können Steuerbefreiung beantragen. Steuerbefreiung ist vor allem für Vereine, die Spenden sammeln, interessant, denn Spender können ihre Zuwendungen von ihrem eigenen steuerbaren Einkommen abziehen. Achtung: Steuerbefreiung gibt es nur auf ein schriftliches Gesuch hin und sie gilt nie für die Mehrwertsteuer. Der Antrag wird an das Steueramt des Kantons gestellt, in dem der Verein seinen Sitz hat.

Möchten Sie Tipps und Hilfestellungen zu diesem Thema erhalten? Gerne senden wir Ihnen das Fachblatt B-Dur von vitamin B – Fachstelle für Vereine zu diesem Thema per E-Mail zu. Kontaktieren Sie uns hierfür bitte über unser Kontaktformular.

In loser Abfolge stellen wir Ihnen in dieser Serie mit freundlicher Unterstützung von der Fachstelle vitamin B Beiträge rund um die Themen Fundraising, Marketing & Kommunikation für Vereine & Stiftungen vor.


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