Steuerbefreiung für Vereine - spendenbuch.ch Academy

Von Markus Fuchs • Veröffentlicht am 30.03.2020 • Lesezeit: ca. 1 Minuten

 

Steuerbefreiung für Vereine

Gemeinnützige Vereine, Vereine mit öffentlichem Zweck resp. mit Kultuszweck können Steuerbefreiung beantragen. Steuerbefreiung ist vor allem für Vereine, die Spenden sammeln, interessant, denn Spender können ihre Zuwendungen von ihrem eigenen steuerbaren Einkommen abziehen. Achtung: Steuerbefreiung gibt es nur auf ein schriftliches Gesuch hin und sie gilt nie für die Mehrwertsteuer. Der Antrag wird an das Steueramt des Kantons gestellt, in dem der Verein seinen Sitz hat.

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In loser Abfolge stellen wir Ihnen in dieser Serie mit freundlicher Unterstützung von der Fachstelle vitamin B Beiträge rund um die Themen Fundraising, Marketing & Kommunikation für Vereine & Stiftungen vor.

Markus Fuchs - Experte für Non-Profit

Über den Autor: Markus Fuchs

Dieser Beitrag wurde veröffentlicht von Markus Fuchs. Er prüft alle Fakten und Informationen sorgfältig, um Ihnen die transparenteste und beste Übersicht über Schweizer Non-Profit-Organisationen und Spendenmöglichkeiten zu bieten.

Diesen Artikel zitieren (Quellenangabe):

Fuchs, Markus (2020). Steuerbefreiung für Vereine - spendenbuch.ch Academy. spendenbuch.ch. Abgerufen am 12.06.2026, von https://www.spendenbuch.ch/blogs/non-profit/steuerbefreiung-fur-vereine


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