Steuerbefreiung für Vereine - spendenbuch.ch Academy
Gemeinnützige Vereine, Vereine mit öffentlichem Zweck resp. mit Kultuszweck können Steuerbefreiung beantragen. Steuerbefreiung ist vor allem für Vereine, die Spenden sammeln, interessant, denn Spender können ihre Zuwendungen von ihrem eigenen steuerbaren Einkommen abziehen. Achtung: Steuerbefreiung gibt es nur auf ein schriftliches Gesuch hin und sie gilt nie für die Mehrwertsteuer. Der Antrag wird an das Steueramt des Kantons gestellt, in dem der Verein seinen Sitz hat.
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In loser Abfolge stellen wir Ihnen in dieser Serie mit freundlicher Unterstützung von der Fachstelle vitamin B Beiträge rund um die Themen Fundraising, Marketing & Kommunikation für Vereine & Stiftungen vor.
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