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Tipps für die Vereinversammlung

Die Vereinsversammlung ist nach Gesetz (Art. 64 ZGB) das oberste Organ des Vereins. Mit der Genehmigung des Jahresberichts und der Rechnung erteilen die Mitglieder dem Vorstand die Decharge (Entlastung). Die Mitgliederversammlung ist für alle Vereinsgeschäfte zuständig, die nicht gemäss Statuten einem anderen Organ übertragen sind. Wichtigste Aufgaben sind die Wahl des Vorstands, Beschlussfassung über Statutenänderungen, Gründung und Auflösung des Vereins.

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In loser Abfolge stellen wir Ihnen in dieser Serie mit freundlicher Unterstützung von der Fachstelle vitamin B Beiträge rund um die Themen Fundraising, Marketing & Kommunikation für Vereine & Stiftungen vor.


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