Vereinsgründung - Wie man einen gemeinnützigen Verein gründet

Vereinsgründung Verein gründet

Ein gemeinnütziger Verein ist eine Organisation, die sich auf ideelle, also nicht-wirtschaftliche Zwecke konzentriert und dabei Uneigennützigkeit und Nicht-Gewinnorientierung in den Vordergrund stellt. Die Gründung eines gemeinnützigen Vereins kann eine lohnende Initiative für Menschen sein, die sich gemeinsam für eine gute Sache einsetzen möchten. In diesem Artikel werden wir die Schritte zur Gründung eines gemeinnützigen Vereins in der Schweiz erläutern und dabei sowohl auf rechtliche Aspekte als auch auf praktische Ratschläge eingehen.

1. Die richtige Rechtsform wählen

1.1. Gemeinnützige Vereine

Ein Verein (Art. 60-79 ZGB) ist in der Schweiz die am häufigsten gewählte Rechtsform für gemeinnützige Organisationen. Vereine sind Körperschaften, die aus mindestens zwei natürlichen und/oder juristischen Personen bestehen und einen ideellen Zweck verfolgen. Sie dürfen nicht gewinnorientiert sein, können jedoch ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben, sofern dies untergeordneter Natur ist und dazu dient, den Zweck des Vereins zu erfüllen. In solchen Fällen muss sich der Verein in der Regel ins Handelsregister eintragen lassen.

1.2. Gemeinnützige Stiftungen

Eine Alternative zum Verein ist die Stiftung. Stiftungen sind Organisationen, die ein bestimmtes Vermögen widmen, um einen festgelegten Zweck zu verfolgen. Im Gegensatz zum Verein besitzen Stiftungen jedoch kein Mitgliederverzeichnis. Die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung ist aufwendiger als die eines Vereins und unterliegt strengeren gesetzlichen Vorschriften. Dennoch kann die Stiftungsform für bestimmte Vorhaben besser geeignet sein, insbesondere wenn ein grösserer Kapitalstock vorhanden ist oder die Organisation über einen längeren Zeitraum hinweg finanzielle Sicherheit benötigt.

2. Gründungsmitglieder und Vereinsstatuten

2.1. Gründungsmitglieder

Für die Gründung eines Vereins sind mindestens zwei natürliche und/oder juristische Personen erforderlich. Die Gründungsmitglieder müssen sich gemeinsam für den Vereinszweck einsetzen und bereit sein, Verantwortung für die Organisation zu übernehmen. Es ist wichtig, engagierte Mitstreiterinnen und Mitstreiter zu finden, die sich langfristig für die gemeinsamen Interessen engagieren möchten.

2.2. Vereinsstatuten

Die Vereinsstatuten sind die Grundordnung des Vereins und müssen von den Gründungsmitgliedern schriftlich verfasst und an einer Gründungsversammlung genehmigt werden. Die Statuten müssen folgende Mindestinhalte enthalten:

  • Wille: Die Statuten müssen den Willen, als Verein zu existieren, zum Ausdruck bringen
  • Zweck: Die Statuten müssen den Zweck des Vereins beschreiben
  • Name und Sitz des Vereins: Die Statuten müssen den Namen und den Sitz des Vereins festlegen
  • Organisation: Die Statuten müssen die Organe des Vereins nennen
  • Mittel: Die Statuten müssen die wesentlichen Angaben über die Finanzierung der Zweckerfüllung enthalten

Es ist ratsam, die Statuten sorgfältig auszuarbeiten und an die Bedürfnisse des eigenen Vereins anzupassen. Hierzu können Musterstatuten als Orientierungshilfe dienen.

3. Gründungsversammlung und Gründungsprotokoll

3.1. Gründungsversammlung

Die Gründungsversammlung ist der entscheidende Schritt zur Gründung des Vereins. An dieser Versammlung werden die Statuten genehmigt und die in den Statuten vorgesehenen Organe gewählt. Es ist wichtig, die Gründungsmitglieder rechtzeitig zur Gründungsversammlung einzuladen und ihnen die Traktandenliste sowie den Entwurf der Statuten zur Verfügung zu stellen.

3.2. Gründungsprotokoll

Das Gründungsprotokoll ist das offizielle Dokument, das die Gründung des Vereins belegt. Es muss folgende Punkte enthalten:

  • Formelles (Nennung des Vorsitzenden sowie des Protokollführers der Gründungsversammlung)
  • Namentliche Nennung der Gründungsmitglieder oder Verweis auf beigeheftete Präsenzliste
  • Gründungsbeschluss (Wille, einen Verein nach Art. 60 ff. ZGB zu gründen, Vereinsname und Vereinszweck)
  • Genehmigung der Statuten
  • Wahl des Vorstandes und allenfalls der Revisionsstelle sowie weiterer Funktionen

Das Gründungsprotokoll muss von dem Tagespräsidenten und dem Protokollführer unterzeichnet werden.

4. Eintragung ins Handelsregister

Ein Verein muss unter bestimmten Bedingungen ins Handelsregister eingetragen werden:

  • Ein Verein führt zu seiner Zweckerfüllung ein kaufmännisches Gewerbe (siehe Abschnitt 1.1) oder
  • Ein Verein ist revisionspflichtig. Dies ist dann der Fall, wenn ein Verein zwei der nachstehenden Grössen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet:
    • Bilanzsumme von CHF 10 Mio.
    • Umsatzerlös von CHF 20 Mio.
    • 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

Die Eintragung des Vereins ins Handelsregister hat immer am Sitz des Vereins zu erfolgen. Vereine, die von Gesetzes wegen im Handelsregister eingetragen sind, unterliegen der ordentlichen Buchführungspflicht.

5. Steuerbefreiung und Gemeinnützigkeit

5.1. Antrag auf Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung ist ein wichtiges Kriterium für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins in der Schweiz. Die Steuerbefreiung ist Sache der Kantone, und die Voraussetzungen dafür können von Kanton zu Kanton variieren. Um eine Steuerbefreiung zu erhalten, muss der Verein einen Antrag bei der zuständigen Steuerverwaltung einreichen und nachweisen, dass er die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllt.

5.2. Kriterien für die Gemeinnützigkeit

Die Gemeinnützigkeit eines Vereins hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Uneigennützigkeit und der Nicht-Gewinnorientierung der Organisation (siehe Abschnitt 1). Eine steuerbefreite Organisation gilt in der Schweiz als gemeinnützig anerkannt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Gemeinnützigkeit kein geschützter Begriff ist und es keine allgemeingültige Definition dafür gibt.

6. Mitgliedschaft und Mitgliederpflichten

6.1. Mitgliederrechte und -pflichten

Die Mitglieder eines Vereins haben sowohl Rechte als auch Pflichten. Zu den Mitgliederrechten gehören in der Regel das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, das Recht auf Information über die Vereinsaktivitäten und das Recht auf Teilnahme an Vereinsveranstaltungen. Die Mitgliederpflichten können in den Statuten festgelegt werden und umfassen in der Regel die Zahlung von Mitgliederbeiträgen, die Einhaltung der Statuten und die aktive Teilnahme am Vereinsleben.

6.2. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins und trifft wichtige Entscheidungen wie die Wahl des Vorstandes, die Genehmigung des Jahresberichts und die Festlegung der Mitgliederbeiträge. Die Mitgliederversammlung sollte mindestens einmal jährlich stattfinden und den Mitgliedern rechtzeitig angekündigt werden.

7. Vorstand und Vereinsführung

7.1. Zusammensetzung des Vorstands

Der Vorstand ist das Exekutiv- und Ausführungsorgan des Vereins und besteht aus mindestens einem Mitglied. Die genaue Zusammensetzung des Vorstands kann in den Statuten festgelegt werden. Es ist ratsam, verschiedene Funktionen im Vorstand zu verteilen, wie zum Beispiel Präsident, Aktuar, Kassier oder Beisitzer.

7.2. Aufgaben und Kompetenzen des Vorstands

Der Vorstand hat die Aufgabe, den Verein zu führen und die Vereinsaktivitäten zu koordinieren. Zu den Kompetenzen des Vorstands gehören unter anderem die Vertretung des Vereins gegenüber Dritten, die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Organisation von Veranstaltungen. Die genauen Aufgaben und Kompetenzen des Vorstands sollten in den Statuten festgelegt werden.

8. Kontrollstelle und Rechnungsprüfung

8.1. Revisionsstelle

Wenn der Verein in das Handelsregister eingetragen werden muss, ist eine Revisionsstelle gesetzlich vorgeschrieben. Die Revisionsstelle hat die Aufgabe, die Buchführung des Vereins zu prüfen und sicherzustellen, dass die finanziellen Mittel des Vereins ordnungsgemäss verwaltet werden.

8.2. Rechnungsprüfung und Entlastung des Vorstands

Die Rechnungsprüfung ist ein wichtiger Bestandteil der Vereinsführung. Die Mitgliederversammlung sollte jährlich die Rechnungsprüfung vornehmen und den Vorstand entlasten, sofern keine Unregelmässigkeiten festgestellt wurden.

9. Versicherungen und Haftung

9.1. Haftung für Verbindlichkeiten

Grundsätzlich haftet für Verbindlichkeiten eines Vereins ausschliesslich das Vereinsvermögen. Ausnahmen von dieser Regel können in den Statuten festgelegt werden.

9.2. Versicherungen

Ein Verein sollte prüfen, ob er Versicherungen benötigt und in welchem Umfang. Dazu können zum Beispiel Haftpflicht-, Sach- oder Fahrzeugversicherungen gehören. Die Wahl der Versicherungen hängt von den Vereinsaktivitäten und den damit verbundenen Risiken ab.

10. Fazit und Checkliste zur Vereinsgründung

Die Gründung eines gemeinnützigen Vereins ist eine lohnende Initiative für Menschen, die sich gemeinsam für eine gute Sache einsetzen möchten. Hier ist eine Checkliste zur Vereinsgründung, um den Prozess zu erleichtern:

  1. Die richtige Rechtsform wählen (Verein oder Stiftung)
  2. Gründungsmitglieder finden und Vereinsstatuten erarbeiten
  3. Gründungsversammlung einberufen und Gründungsprotokoll erstellen
  4. Eintragung ins Handelsregister prüfen und gegebenenfalls vornehmen
  5. Antrag auf Steuerbefreiung stellen (falls zutreffend)
  6. Mitgliedschaft und Mitgliederpflichten in den Statuten regeln
  7. Vorstand und Vereinsführung organisieren
  8. Kontrollstelle und Rechnungsprüfung einrichten
  9. Versicherungen und Haftung klären
  10. Vereinsaktivitäten planen und durchführen

Mit einer sorgfältigen Planung und Organisation kann ein gemeinnütziger Verein erfolgreich gegründet und geführt werden, um einen wertvollen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.


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