spendenbuch.ch wegen Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht befreit

Gerne teilen wir euch mit, dass unser Antrag auf Steuerbefreiung von den Kantons- und Gemeindesteuern gemäss Art. 83 des Steuergesetzes (StG) und von der direkten Bundessteuer gemäss Art. 56 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) sowie von der Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) vom Kanton Bern genehmigt wurde und der Verein spendenbuch.ch nun offiziell als gemeinnützig anerkannt ist. So schreibt der Kanton Bern: “Die Tätigkeiten des Vereins spendenbuch.ch fördern im humanitären und sozialen Bereich das Gemeinwohl. (...) Auch der Grundsatz der Uneigennützigkeit bleibt gewahrt. (...) Folglich besteht beim Verein spendenbuch.ch eine erhebliche Opferbereitschaft. Der Verein spendenbuch.ch verfolgt keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke.”

Folglich können Spenden, die über spendenbuch.ch gesendet werden, gemäss kantonalen Richtlinien von den Steuern in Abzug gebracht werden: “Natürliche Personen können freiwillige Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die im Hinblick auf öffentliche oder gemeinnützige Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind, von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen, soweit sie 20 Prozent des reinen Einkommens nicht übersteigen (Art. 38a Bst. a StG, Art. 33a DBG).” Die Höhe und die genauen Voraussetzungen der Steuerabzüge sind von Kanton zu Kanton verschieden. Bitte informieren Sie sich hierzu auf unserer Seite zu den Steuern.

Die Verfügung des Kantons Bern können Sie als pdf herunterladen und auf unserer Seite zur Transparenz jederzeit wiederfinden. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gerne bestätigen wir an dieser Stelle auch unsere neue Revisionsstelle. Künftig wird durch PricewaterhouseCoopers AG, Bahnhofplatz 10, Postfach, 3001 Bern alljährlich eine eingeschränkte Revision vorgenommen. Das erste Geschäftsjahr dauert ausnahmsweise bis zum 31. Dezember 2014. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit PricewaterhouseCoopers AG.


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